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Holzschutzmittel – damit es hält

Holzschutzmittel dienen der Konservierung von Holz, besonders wenn dieses im Freien eingesetzt und der Bewitterung ausgesetzt ist. Zu ihnen zählen Lacke, Lasuren, Öle und Wachse, die das Holz vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Schädlingen schützen. Da Holz ein organischer Stoff ist, würden Schädlinge, Pilze und Mikroben die Struktur schädigen, was neben dem Aussehen auch die Stabilität des Holzes beeinträchtigt. Holzschutzmittel werden von Außen auf das zu schützende Holz aufgetragen. Als die nachhaltigste Methode gilt nach wie vor das Pinseln, aber auch das Sprayen oder Tauchen sind möglich.
Neben den genannten Holzschutzmitteln gibt es aber auch andere chemische Verbindungen, wie etwa die Kesseldruckimprägnierung. Bei dieser werden chemische Salze unter Druck in das Holz gepresst.

Was gilt nicht als Holzschutzmittel?

Nicht alles, was aufs Holz aufgetragen wird und eine schützende Wirkung entfalten kann, gilt als Holzschutzmittel. So gelten Lacke oder Farben, die keinen Wirkstoff gegen Holzverfall oder Verfärbung enthalten, nicht als solche.
Außerdem gelten auch folgende Mittel nicht ausdrücklich als Holzschutzmittel: Mittel die das Vergrauen von Holz durch die UV-Strahlung der Sonne, die sogenannten Wetterschutzmittel, und die Mittel zum Schutz der Holzoberfläche vor Flecken, Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung, die sogenannten Holzveredelungsmittel.

Das Gesetz und die Holzschutzmittel

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Ein mögliches Holzschutzmittel: Osmo Terrassen-Öle.

Da Holzschutzmittel verschiede chemische Zusätze und Stoffe enthalten, unterliegen sie verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Deshalb unterstehen diese Mittel nicht nur dem Chemikalienrecht, sondern auch dem Umweltrecht sowie dem Abfallrecht.
Insbesondere fallen sie als Biozidprodukte unter den Geltungsbereich der Biozidgesetzgebung. Grundlage dazu bildet die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung). Sie regelt den Verkauf, die Abgabe und die Verwendung von Biozidprodukten in Europa. Holzschutzmittel mit einer bauaufsichtlichen Zulassung dürfen nur von erfahrenen Fachleuten oder von Fachbetrieben angewendet werden. Ob das Mittel wirkt, überprüft übrigens eine Behörde, die den meisten aus der Vergangenheit eher zum Jahreswechsel ein Begriff sein dürfte: Die Wirksamkeitsprüfung übernimmt neben anderen die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Das sind die Experten, die sich jedes Jahr mit Warnungen vor ungeprüften Silvesterböllern zu Wort melden.

Holzschutzmittel ohne bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis
Nicht alle Holzschutzmittel brauchen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises.
Schutz von nichttragenden Bauteilen: Dazu gehören beispielsweise Mittel, deren Zweck der vorbeugende Schutz von Bauteilen aus Holz ist, wenn diese nichttragend sind. Dazu zählen Bauteile wie Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Außentüren und Fensterläden.

Holzschutz für Gartenmöbel oder alten Stücke: Ebenfalls keinen umfassenden Verwendbarkeitsnachweises benötigen Mittel zum vorbeugenden Schutz von Teilen, die der Regelung der Landesbauordnung unterliegen. Das sind beispielsweise Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle. Aber auch Mittel, die dem Schutz oder der Wiederaufbereitung von alten Möbeln dienen.

Freiwillig testen lassen
Hersteller können ihre Mittel, auch wenn sie nicht zu den bauaufsichtlich geregelten Holzschutzmittel zählen, selbst und freiwillig untersuchen lassen.
Dazu zählen eine Überprüfung der Wirksamkeit sowie die Gesundheits- und Umweltauswirkungen des Mittels.

Was heißt was auf der Dose?

Holzschutzmittel sind, ob amtlich geprüft oder nicht, häufig mit verschiedenen Hinweisen versehen. Wir erklären, was welche Abkürzung auf der Dose bedeutet.
L: Leimverträglich, dieser Hinweis gilt leider nicht für alle Leime. Deshalb im Zweifel besser beim Händler oder dem Baumarkt nachfragen.
K: Keine Lochfraßkorrosion Chrom-Nickel-Stahl;
F: Feuerschutzmittel, das erklärt sich von selbst.
S: Zum Streichen, Spritzen, Sprühen, Tauchen. Wobei der mechanische Auftrag zwar langwierig ist, unter Experten aber als am gründlichsten gilt, da das Holzschutzmittel am besten in die Struktur des Holzes dringt.
(S): Spritzen, Sprühen, Tauchen in stationären Anlagen, das ist wenig relevant für den Endverbraucher.
ST: (S) sowie Streichen in stationären Anlagen;
T: Tauchen, Tränken;

Unsere Holzschutzmittel finden Sie übrigens hier.